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Abbrucharbeiten

Abbrucharbeiten und Sanierung auf einen Blick:

 

  • Komplett- und Teilabbruch
  • Schadstoffentsorgung
  • Bauschuttaufbereitung
  • Entkernung von Gebäuden
  • Verwertung von Industrieanlagen

 

Was sind Abbrucharbeiten

Beim Abbruch werden nicht mehr benötigte oder funktionsuntüchtige Bauwerke, Bauwerksteile und technische Anlagen abgetragen. So entstehen auf Baustellen Bau- und Abbruchabfälle, die allgemein als Baurestmasse gelten. Vor Beginn des Abbruchs und der Aufbereitung der Bau- und Abbruchabfälle sind die Bauwerksteile auf ihre Tragfähigkeit und Standsicherheit zu überprüfen, ggf. durch Absteifungen zu sichern. DIN 4123 ist zu beachten. Die anfallenden Stoffe und Bauteile gehen nicht in das Eigentum des Auftragnehmers über, demgegenüber jedoch die Baustellenabfälle, für die das Bauunternehmen durch seine Leistungserfüllung zuständig ist.
Regelungen speziell zur Abfallvermeidung, Abfallverwertung, Abfallbeseitigung und Abfallwirtschaft werden getroffen im „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG, in BGBl. I 2012, S. 212)“, das zum 1. Juni 2012 in Kraft trat. Weiterhin sind speziell bei Abbrucharbeiten die Anforderungen aus folgenden Verordnungen zu berücksichtigen, die seit 1. August 2017 in Kraft sind:…(weiterlesen)
(Quelle: https://www.bauprofessor.de/abbrucharbeiten/)
Abbrucharbeiten in ganz Deutschland

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